Ab 1. Februar sind die Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten in Kraft. Die Regeln, auf die sich der DJV und ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger geeinigt haben, legen Mindesthonorare für Texte fest, die sich nach Auflage und Textart staffeln. Die Untergrenze liegt bei 47 Cent pro Zeile. Außerdem ist festgelegt, dass es keinen Total-Ausverkauf von Nutzungsrechten geben darf.
Wir weisen darauf hin, dass die Verlage vermutlich nicht automatisch ihre Honorarsätze erhöhen werden. Freie sollten daher die Redaktionen auf die neue rechtliche Lage hinweisen und danach fragen, ob und wann die neuen Sätze eingeführt werden. Wenn Zeitungen sich weigern, ihre Honorare den Vergütungsregeln anzupassen, sollten Freie dies der DJV-Landesgeschäftstelle mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten von DJV (http://www.djv.de/Aktuelle-News.2905+M56c958ba9b5.0.html).
Diese Meldung wurde am 03. Februar 2010 erstellt.
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Der DJV-SH stellt exclusiv für seine Mitglieder Presseausweise für das Jahr 2010 aus.