DJV-Mitglieder erhalten gemäß der Rechtsschutzordnung unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsschutz. Die wichtigste ist, dass noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Bitte wenden Sie sich bei Problemen zuerst an die Landesgeschäftsstelle.
Die Rechtsschutzordnung können Sie in unserem Servicebereich als pdf-Dokument downloaden.
Der DJV-SH stellt exclusiv für seine Mitglieder Presseausweise für das Jahr 2010 aus.