Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des DJV-Landesverbandes Schleswig-Holstein. Sie bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik und entscheidet über die Mitgliedschaft in überregionalen Verbänden. Sie ist insbesondere zuständig für:
- die Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes,
- die Entgegennahme des Kassenberichts der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters,
- die Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts,die Entlastung des Vorstandes,
- die Wahl des Vorstandes,
- die Wahl der Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer,
- die Wahl der Mitglieder des Ehrengerichts,
- die Aufstellung einer Ehrengerichtsordnung,
- die Wahl der Delegierten zu den DJV-Verbandstagen für einen Zeitraumvon zwei Jahren,
- die Genehmigung des Jahreswirtschaftsplanes,
- die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern des DJV-Landesverbandes,
- die Bestimmung der Personalstärke der Fachgruppen sowie die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder.
- die Satzungsänderungen und
- die Beschlussfassung über an sie gerichtete Anträge.